Preise

Grenzenloser Berggenuss im Sommer 2012
"Das Höchste" ist im Sommer 8 Bergbahnen im Zimmer-
Appartementpreis inbegriffen.
!! Bergbahnen Walmendingerhorn, Kanzelwand,
Heubergarena, Ifen, Söllereck, Fellhorn, Zaferna und Nebelhorn kostenlos !!
Zimmerpreise pro Person
Wintervorsaison |
28,- |
| Winterhochsaison
19.12.11 - 08.01.12 28.01.12 - 18.03.12 |
€ 32,- |
| Jännersaison und Skifrühling
09.01.12 - 28.01.12 19.03.12 - 15.04.12 |
28,- |
Bergfrühling und Wanderherbst |
28,- |
Sommersaison |
€ 32,- |
Plus € 2,50 Kurtaxe pro Pers. |
€ 2,50 |
Appartement Preis für 2 Personen:
| Winterhochsaison
09.12.11 - 08.01.12 28.01.12 - 18.03.12 |
€ 50,- |
| Jännersaison und Skifrühling
09.01.12 - 28.01.12 19.03.12 - 15.04.12 |
€ 48,- |
Bergfrühling und Wanderherbst |
€ 50,- |
Sommersaison |
€ 54,- |
Plus € 2,50 Kurtaxe pro Pers. |
€ 2,50 |
Endreinigung für das Appartement |
€ 25,- |
Bis zu 3
Übernachtungen haben wir einen Aufschlag von 10%.
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein
Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der
beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen
Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des
„Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist
allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien
Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden
oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten
nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu
bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis
abzuziehen. Bei Halb- oder Vollpension beträgt der Abzug rund 25
Prozent, bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten,
muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über
die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann
dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der
österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen
Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast
Anwendung finden.
Denken Sie bei Ihrer Buchung
auch an den passenden Reiseschutz. Der ersetzt Ihnen z.B. Stornokosten (ggf. bis
zu 90 % des Zimmerpreises) bei unerwarteter Krankheit oder einem Jobwechsel usw.