Preise


 

Grenzenloser Berggenuss im Sommer 2012
"Das Höchste" ist  im Sommer 8 Bergbahnen im Zimmer-  Appartementpreis inbegriffen.

!! Bergbahnen Walmendingerhorn, Kanzelwand, Heubergarena, Ifen, Söllereck, Fellhorn, Zaferna und Nebelhorn kostenlos !!



Zimmerpreise  pro Person

Wintervorsaison
03.12.11 - 19.12.11

€ 28,-

Winterhochsaison
19.12.11 - 08.01.12
28.01.12 - 18.03.12

€ 32,-

Jännersaison und Skifrühling
09.01.12 - 28.01.12
19.03.12 - 15.04.12

€ 28,-

Bergfrühling und Wanderherbst
28.04.2012 - 25.05.2012

€ 28,-

Sommersaison
26.05.11 - 28.10.12

 € 32,-

Plus € 2,50 Kurtaxe pro Pers.
Kinder bis 14 Jahre sind von Kurtaxe befreit

€ 2,50

Appartement Preis für 2 Personen:

Winterhochsaison
09.12.11 - 08.01.12
28.01.12 - 18.03.12
 € 50,-
Jännersaison und Skifrühling
09.01.12 - 28.01.12
19.03.12 - 15.04.12
€ 48,-
 

Bergfrühling und Wanderherbst
28.04.2012 - 25.05.2012

€ 50,-

Sommersaison
26.05.11 - 28.10.12

€ 54,-

Plus € 2,50 Kurtaxe pro Pers.
Kinder bis 14 Jahre sind von Kurtaxe befreit

€ 2,50

Endreinigung für das Appartement

€ 25,-

Bis zu 3 Übernachtungen haben wir einen Aufschlag von 10%.
Stornierung eines Mietvertrages:

Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Halb- oder Vollpension beträgt der Abzug rund 25 Prozent, bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.
Denken Sie bei Ihrer Buchung auch an den passenden Reiseschutz. Der ersetzt Ihnen z.B. Stornokosten (ggf. bis zu 90 % des Zimmerpreises) bei unerwarteter Krankheit oder einem Jobwechsel usw.

www.elvia.de oder www.Hotelstorno.de

Drucken